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Kindertransport mit dem Cargobike · Zürcherstrasse 15 · seit 1937

Cargobikes für die Familie – Kindertransport, der im Alltag hält

Ein Familien-Cargobike wird nicht beim Sonntagsausflug entschieden, sondern am Dienstagmorgen: zwei Kinder anziehen, Znüni einpacken, bei der Kita halten, weiter zur Arbeit. Am Abend dasselbe rückwärts, dazu der Einkauf. Wenn ein Velo an diesen Tagen trägt, trägt es immer.

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  • Kindersitzplätze · Gurte · Verdeck
  • Beratung nach Termin
  • all-ride-zertifizierte Werkstatt
  • 4,4 ★ aus über 90 Google-Bewertungen
  • all-ride-zertifizierte Werkstatt
  • Velo-Handwerk seit 1937, Inhaber Reto Lieberherr
  • Zürcherstrasse 15, 9000 St. Gallen
Weisses Cargo-Bike vor einem Ladenlokal in der Stadt

Fünf Fragen vor dem ersten Modellnamen

Kita, Schule, Einkauf, Ausflug – der Alltag entscheidet

Darum beginnt unsere Beratung nicht mit Technik, sondern mit Ihrem Tagesablauf. Fünf Fragen entscheiden fast alles:

  • Wie viele Kinder fahren mit, wie alt sind sie – und wie lange noch?
  • Wie sieht die tägliche Strecke aus: flach durchs Quartier oder mit Steigung?
  • Fährt immer dieselbe Person, oder wechseln sich zwei mit unterschiedlicher Körpergrösse ab?
  • Was muss neben den Kindern noch mit: Einkauf, Kitatasche, Musikinstrument?
  • Wo steht das Velo nachts?
Riese und Müller Load5 60, Seitenansicht: vollgefederter Long John mit Transportbox für Kinder
  • Alltag Kinder, Kitatasche und Einkauf im selben Velo

Aus den Antworten ergibt sich die Bauform meist von selbst. Die technischen Details dahinter – Bauformen im Vergleich, Zuladung, Akku und Reichweite, Kosten über die Jahre – stehen ausführlich in unserer Kaufberatung für Lastenvelos. Diese Seite bleibt beim Familienalltag.

Sitzplätze, Gurte, Verhalten unter Last

Was ein Familien-Cargobike können muss

Drei Punkte entscheiden darüber, ob ein Cargobike auch nach der ersten Begeisterung noch täglich gefahren wird: die Sitzplätze, die Gurte und das Verhalten unter Last. Alles andere ist nachrangig.

Wie viele Kinder mitfahren dürfen – und auf welchen Plätzen

Diese Frage hören wir in der Beratung immer wieder – und sie hat in der Schweiz mehr als eine Antwort: Sie hängt davon ab, ob Ihr Velo einen Motor hat und, wenn ja, in welche Fahrzeugkategorie es fällt.

Velo ohne Motor: Hier nennt das Gesetz keine feste Zahl. Wer auf dem Velo Personen mitführt, muss über 16 Jahre alt sein. Mitgeführt werden dürfen so viele Personen, wie Sitzplätze vorhanden sind – und Kinder nur auf Plätzen, die für ihre Grösse geeignet sind (Art. 63 Abs. 3 Bst. a VRV).

Leicht-Motorfahrrad – der Normalfall im Laden: Gemeint ist das Cargo-E-Bike mit Antrieb bis 25 km/h, zulässigem Gesamtgewicht bis 250 kg und Motorleistung bis 0,50 kW (Art. 18 Bst. b VTS). Dafür gilt zusätzlich eine feste Obergrenze: Ein Leicht-Motorfahrrad darf neben dem Platz der fahrenden Person entweder einen Mitfahrerplatz und zwei Kindersitzplätze oder vier Kindersitzplätze aufweisen (Art. 180 Abs. 1 VTS). Das ist eine Bauvorschrift und keine Tagesregel: Vier Kindersitzplätze darf nur ein Fahrzeug aufweisen, das gar keinen Mitfahrersitz hat – wer den zweiten Erwachsenen zu Hause lässt, bekommt dadurch keine zwei Plätze dazu. Wie viele Plätze ein Fahrzeug tatsächlich haben darf, hängt zusätzlich am zulässigen Gesamtgewicht: Die Anzahl der Plätze muss so festgelegt werden, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird – gerechnet mit 65 kg pro mitfahrender Person. Für speziell eingerichtete Kindersitzplätze mit Schutz der Extremitäten vor beweglichen Fahrzeugteilen, Rückenlehne und Rückhaltesystem darf ein tieferes Personengewicht festgelegt werden (Art. 175 Abs. 5 VTS). Dass die Velo-Regeln überhaupt für E-Bikes gelten, ergibt sich aus Art. 42 Abs. 4 VRV.

Der sichere Kindersitz: Am Velo ohne Motor darf zusätzlich zu den Möglichkeiten nach Art. 63 Abs. 3 VRV ein Kind auf einem sicheren Kindersitz mitfahren; dieser Sitz muss namentlich die Beine des Kindes schützen und darf die fahrende Person nicht behindern (Art. 63 Abs. 4 VRV). Für das Leicht-Motorfahrrad zählt Art. 180 Abs. 1 VTS die zulässigen Plätze dagegen auf – entweder ein Mitfahrersitz und zwei Kindersitzplätze oder vier Kindersitzplätze –, und ein weiterer Kindersitz ist dort nicht aufgeführt. Auch das ASTRA-Merkblatt nennt den sicheren Kindersitz nur beim schnellen Motorfahrrad (S. 7), nicht beim Leicht-Motorfahrrad (S. 3). Ausdrücklich verboten ist er nirgends; lassen Sie diesen Punkt deshalb vor dem Kauf vom Strassenverkehrsamt Ihres Kantons bestätigen.

Massgebend bleibt am Ende, was der Hersteller für das konkrete Modell freigibt – und die Spannweite ist gross. Beim dreirädrigen CD2 von HNF Nicolai, das bei uns im Laden steht, fasst die Kidsbox bis zu vier Kinder: zwei in Fahrtrichtung, zwei entgegen; die Sitzbänke für diese vier Plätze sind beim CD2 im Preis enthalten und kosten keinen Aufpreis. Riese & Müller gibt für das Load5 60 bis zu zwei Kinder frei, für Load5 75 und Packster2 70 bis zu drei – diese drei Modelle führen wir nicht im Laden, sie sind bestellbar. Für die Longtails Tern GSD S10 und Tern Orox S12 (27.5 Zoll), die wir führen, gilt dieselbe Regel: Wie viele Kinderplätze zulässig sind, sagt die Freigabe für das konkrete Fahrzeug. Wir prüfen das am Fahrzeug und in der Herstellerdokumentation, nicht aus dem Gedächtnis.

Bedienung

Gurte, die auch am Dienstagmorgen sitzen

Ein Gurtsystem, das umständlich ist, wird im Alltag weggelassen. Genau daran scheitert der gute Vorsatz – nicht an der Sicherheit, die ein Cargobike theoretisch bietet, sondern an der Bedienung. Achten Sie auf drei Dinge: Lässt sich der Gurt mit einer Hand schliessen, während die andere das Velo hält? Kann Ihr Kind ihn selbst öffnen – und soll es das können? Lässt sich die Gurtlänge ohne Werkzeug an die Jahreszeit anpassen, also von der Sommerkleidung auf die Winterjacke?

Genauso wichtig ist, was um den Gurt herum passiert: gepolsterte Kanten, kein Zugriff auf laufende Teile, ein Fussraum, in dem nichts nach vorne rutschen kann. Wie unterschiedlich die Lösungen ausfallen, zeigt der Vergleich zweier Modelle derselben Marke: Der Packster2 70 hat eine fest montierte Transportbox, in die Riese & Müller einen Doppel-Kindersitz oder drei Kindersitze mit Fünfpunktgurten und Seitenaufprallschutz einsetzt. Der Load5 60 hat statt einer Box eine 60 cm lange Ladefläche; Kindersitze und Halterungen kommen dort separat dazu. Welche Teile bei welcher Variante mitgeliefert sind, prüfen wir mit Ihnen an der aktuellen Preisliste. Testen Sie das mit Ihrem Kind an einem Fahrzeug, das bei uns im Laden steht, nicht am Bildschirm.

Unter Last

Bremsen, Stand und das Gewicht der Kinderlast

Ein beladenes Familien-Cargobike bewegt ein Vielfaches der Masse eines Citybikes. Die Herstellerzahlen machen das greifbar: Ein Packster2 70 wiegt leer 41 bis 42 kg je nach Variante, und für die Box gibt Riese & Müller bis zu 70 kg frei. Das verändert alles – den Bremsweg, das Verhalten in der Kurve, das Anfahren an der Steigung und vor allem den Moment, in dem die Kinder ein- und aussteigen. Ein stabiler Doppelständer, der das beladene Velo sicher hält, ist deshalb kein Zubehör, sondern Grundausstattung.

Cargobikes verschleissen Bremsen, Reifen und Antrieb schneller als ein leichtes Velo. Wir planen den Service deshalb anders und arbeiten in einer all-ride-zertifizierten Werkstatt. Was das konkret heisst, steht auf der Seite Cargo-Service.

Bergkamm im Abendlicht mit E-Mountainbike am Rand

Das Bauteil, das im November zählt

Wetterschutz: das Bauteil, das über den Winterbetrieb entscheidet

Ob ein Cargobike auch im November gefahren wird, hängt weniger vom Antrieb ab als vom Verdeck. Ein gutes Regenverdeck lässt sich im Stehen und mit einer Hand auf- und zumachen, hält die Kinder trocken, beschlägt nicht sofort und lässt sie hinaussehen. Kinder, die nichts sehen, wollen nicht mehr mitfahren – so einfach ist das.

Prüfen Sie ausserdem: Gibt es genug Luft, wenn das Verdeck geschlossen ist? Wohin läuft das Wasser, wenn Sie es öffnen – auf das Kind oder daneben? Lässt sich das Verdeck im Sommer ganz abnehmen und irgendwo verstauen? Und wie hell ist die Kombination aus Velo, Verdeck und Kleidung in der Dämmerung: gutes Licht – das an einem elektrischen Lastenvelo übrigens auch tagsüber eingeschaltet sein muss (Art. 30 Abs. 2 VRV) –, saubere Reflektoren und ein heller Verdeckstoff sind an einem grauen Nachmittag mehr wert als jede Zusatzfunktion. Passendes Zubehör dazu finden Sie in unserer Übersicht Zubehör für den Familienalltag.

Rotes Cargo-Bike mit Kindersitzen hinten — Multitinker für die Familie

Von der Babyschale bis zum eigenen Velo

Mitwachsen – und wo die Herstellerfreigaben enden

Ein Cargobike, das nur eine Saison passt, ist ein teures Missverständnis. Planen Sie darum nicht nur für heute – und schauen Sie zugleich genau hin, wie weit die Freigabe des Herstellers überhaupt reicht.

Schritt 01

Säugling

Eine Babyschale darf nur mit einer Halterung mitfahren, die der Hersteller für dieses Modell freigegeben hat. Manche Freigaben nennen eine Untergrenze: HNF Nicolai lässt Kinder im CD2 ab neun Monaten mitfahren, sofern das Kind selbstständig sitzen kann. Wir zeigen Ihnen, welche Halterung für welches Modell vorgesehen ist und wie sie montiert wird.

Schritt 02

Kleinkind

Jetzt zählt der eigene, gegurtete Sitzplatz mit Rücken- und Seitenhalt sowie ein Fussraum, in dem die Beine sicher stehen.

Schritt 03

Kindergarten- und Schulkind

Hier endet bei vielen Modellen die Freigabe. HNF Nicolai gibt das CD2 bis zum vollendeten siebten Lebensjahr frei; Riese & Müller nennt für Load5 und Packster2 dieselbe Grenze – diese Baureihen führen wir nicht im Laden, sie sind bestellbar. Fragen Sie diese Grenze vor dem Kauf ab, nicht erst beim ersten Schultag. Ebenso zu klären: Lässt sich ein zweiter Platz zuschalten oder wieder wegklappen?

Schritt 04

Danach

Irgendwann fährt das Kind selbst – für diesen Schritt führen wir einzelne Modelle von Naloo und City IBEX. Die Box wird dann zum Einkaufs- und Ferienraum.

Fragen Sie beim Kauf konkret nach: Welche Sitzeinsätze, Bänke, Gurte und Halterungen gibt es für dieses Modell, und sind sie später einzeln nachrüstbar?

Zwei E-Bikes von Ramsauer Radsport auf einer Schotterpiste im Abendlicht

Drei Lösungen, drei Rechtslagen

Der ehrliche Vergleich: Cargobike, Veloanhänger, Kindersitz

Nicht jede Familie braucht ein Cargobike. Die drei Lösungen unterscheiden sich rechtlich und im Alltag deutlich:

LösungWie viele Kinder (Schweizer Regel)StärkenGrenzen
Kindersitz am VeloEin Kind auf einem sicheren Kindersitz, der namentlich die Beine schützt (Art. 63 Abs. 4 VRV)Günstig, schnell montiert, das Velo bleibt ein Velo, kein zusätzlicher Abstellplatz nötigGewicht sitzt hoch, das Auf- und Absteigen wird kippelig, kaum Wetterschutz, endet mit dem Kindergartenalter
VeloanhängerHöchstens zwei Kinder auf geschützten Sitzplätzen, an ein- und zweiplätzigen Velos; pro Velo nur ein Anhänger (Art. 63 Abs. 3 Bst. d und Art. 68 Abs. 1 VRV). Geschützte Kindersitzplätze zählen nach der Plätzezählung des ASTRA-Merkblatts (S. 2 und S. 3) nicht als Plätze; die Kombination mit einem Cargobike ist aber nicht ausdrücklich geregelt – vor dem Kauf vom Strassenverkehrsamt bestätigen lassenTiefer Schwerpunkt, guter Wetterschutz, abkoppelbar, viele Modelle auch als Buggy nutzbarMit Ladung höchstens 1,00 m breit, Betriebsgewicht höchstens 80 kg, Überhang der Ladung hinten höchstens 50 cm (Art. 68 Abs. 7 VRV); Kinder sitzen ausser Sicht, das Gespann wird lang
CargobikeSo viele Kinder, wie es geeignete Sitzplätze gibt (Art. 63 Abs. 3 Bst. a VRV). Beim Leicht-Motorfahrrad – dem Normalfall – darf das Fahrzeug zusätzlich zum Führersitz entweder einen Mitfahrersitz und zwei Kindersitzplätze oder vier Kindersitzplätze aufweisen (Art. 180 Abs. 1 VTS, eine Bauvorschrift). Beim schweren Motorfahrrad legt die Zulassung die Platzzahl fest; sie steht am Fahrzeug angeschrieben (Art. 175 Abs. 5 und Art. 181b Abs. 3 VTS)Kinder im Blick und in Hörweite, Kinder und Einkauf gleichzeitig, integrierter Wetterschutz, wächst über mehrere Kinderjahre mitAnschaffung und Abstellplatz müssen vor dem Kauf geklärt sein; Wendekreis, Gewicht und Fahrverhalten wollen geübt sein
Ehrlich

Wann der Anhänger die bessere Wahl ist

Was wir ehrlich dazusagen: Ein Anhänger ist oft der bessere Einstieg, wenn Sie ein gutes Velo bereits haben, nur gelegentlich mit Kind unterwegs sind und keinen Platz für ein grosses Fahrzeug finden. Ein Cargobike lohnt sich dann, wenn es tägliche Wege übernimmt und Autofahrten ersetzt.

Anhänger

Was die VTS am Anhänger verlangt

Für den Anhänger selbst verlangt die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) vorne und hinten je links und rechts einen nicht dreieckigen Rückstrahler; verdeckt der Anhänger oder seine Ladung das Rücklicht des Velos, muss er nachts hinten selbst ein rotes oder gelbes Licht tragen, und die Kupplung muss betriebssicher und schwenkbar sein (Art. 210 Abs. 2 und 4 VTS). Die Einzelheiten stehen auf Vorschriften für Lastenvelos in der Schweiz. Wir kontrollieren das bei der Übergabe.

Die Lösungen lassen sich teilweise kombinieren: Am Velo ohne Motor ist zusätzlich zu den Möglichkeiten nach Art. 63 Abs. 3 VRV – also auch zusätzlich zum Anhänger – ein weiteres Kind auf einem sicheren Kindersitz erlaubt (Art. 63 Abs. 4 VRV). Beim Leicht-Motorfahrrad zählt Art. 180 Abs. 1 VTS die zulässigen Plätze dagegen auf – entweder ein Mitfahrersitz und zwei Kindersitzplätze oder vier Kindersitzplätze –, und ein weiterer Kindersitz ist dort nicht aufgeführt. Achten Sie dabei auf den Wortlaut: Die Erlaubnis für zwei Kinder im Anhänger gilt an ein- und zweiplätzigen Velos. Nach der Plätzezählung des ASTRA-Merkblatts (S. 2 und S. 3) zählen geschützte Kindersitzplätze dabei nicht als Plätze; ein Cargobike mit einem Fahrersitz gilt danach als einplätzig. Ausdrücklich geregelt ist weder diese Kombination noch der zusätzliche Kindersitz am Cargo-E-Bike – lassen Sie beides vor dem Kauf vom Strassenverkehrsamt Ihres Kantons bestätigen. Mehr dazu auf Vorschriften für Lastenvelos in der Schweiz.

Bergkamm im Abendlicht mit E-Mountainbike am Rand

578 Meter Unterschied in einer Gemeinde

St. Galler Steigungen mit Kindern im Kasten

St. Gallen liegt auf 674 m über Meer. Der tiefste Punkt der Stadt liegt bei 496 m im Goldachtobel, der höchste bei 1074 m – 578 Höhenmeter innerhalb einer einzigen Gemeinde, und den Übernamen «Stadt der tausend Treppen» trägt sie nicht ohne Grund. Für ein Familien-Cargobike ist das die wichtigste lokale Grösse: Wer täglich mit rund 40 kg Velo und zwei Kindern eine Rampe hinauffährt, merkt den Unterschied zwischen zwei Antrieben sofort.

Bringen Sie darum Ihre Strecke zur Beratung mit, nicht nur eine Wunschliste. Wir schauen uns Steigung, Länge und Untergrund an und leiten daraus ab, welches Drehmoment, welche Übersetzung und welche Akkugrösse zu Ihrem Weg passen – und wie oft die Bremsen bei diesem Profil zum Service müssen.

Wenn Sie vorher ein Gefühl für Länge, Gewicht und Wendekreis bekommen möchten: In der Stadt St. Gallen stehen fünf eCargobikes von carvelo2go zur Buchung bereit, und Pro Velo St.Gallen-Appenzell betreibt an der Poststrasse das Cargobike «bici bacio». Das ersetzt keine Beratung, beantwortet aber die Frage, ob ein Cargobike grundsätzlich zu Ihrem Alltag passt.

Schwarz-weiss: bepacktes Velo mit Säcken, Hochformat

Zweieinhalb Meter im Veloraum

Wo das beladene Familienvelo zuhause steht

Ein Punkt wird beim Kauf regelmässig unterschätzt: der Stellplatz. Das hören wir in der Beratung immer wieder. Klären Sie ihn vor dem Kauf, nicht danach – die Masse sind deutlicher, als man erwartet: Riese & Müller gibt für den Load5 60 248 cm Länge an, für den Packster2 70 249 cm bei 187 cm Radstand; beide Baureihen führen wir nicht im Laden, sie sind bestellbar. Rechnen Sie bei solchen Modellen also mit rund zweieinhalb Metern. Ein Longtail wie der Tern GSD S10 hat andere Masse – welche Bauform in Ihren Veloraum passt, klären wir mit Ihnen.

Longtail-Cargovelo mit langem Gepäckträger, abgestellt an einer Backsteinwand
  • Stellplatz Länge, Türbreite, Kellergang und Steckdose
  • Messen Sie nach: Länge und Breite des Velos gegen die Türbreite des Veloraums, gegen den Lift, gegen die Kurve im Kellergang. Nach oben ist die Breite ohnehin begrenzt: Ein Motorfahrrad darf höchstens 1,00 m breit sein, und Rückspiegel, die bei mässigem Druck nachgeben, dürfen eingeklappt gemessen werden (Art. 175 Abs. 2 VTS). Das schliesst manche breiten Trikes aus dem Ausland aus – wir prüfen das vor der Bestellung.
  • Treppen und Schwellen: Ein beladenes Cargobike lässt sich nicht tragen. Braucht es eine Rampe?
  • Laden: Gibt es am Stellplatz eine Steckdose – oder muss der Akku jeden Abend mit in die Wohnung?
  • Draussen: Wenn es keinen Innenraum gibt, brauchen Sie eine Abdeckung, einen festen Ankerpunkt zum Anschliessen und einen Platz, an dem das Velo nicht dauerhaft in der Nässe steht.
  • Sichern: Ein Cargobike passt in keinen normalen Veloständer. Zu Schloss, Bodenanker und Versicherung finden Sie mehr unter Versicherung und Diebstahlschutz.

Bringen Sie die Masse Ihres Veloraums zur Beratung mit; wir gleichen sie mit den Fahrzeugmassen ab. Das erspart Ihnen eine Überraschung, die sich später kaum korrigieren lässt.

Nicht der Modellname entscheidet

Welche Fahrzeugkategorie Ihr Familien-Cargobike hat

Seit dem 1. Juli 2025 unterscheidet die VTS drei Motorfahrrad-Kategorien, die für Familien wichtig sind. Welche gilt, hängt nicht am Modellnamen, sondern am zulässigen Gesamtgewicht, an der Motorleistung und an der Unterstützungsgrenze:

Schritt 01

Leicht-Motorfahrrad – der Normalfall

Antrieb bis 25 km/h, zulässiges Gesamtgewicht bis 250 kg, Motorleistung bis 0,50 kW, ein- oder mehrspurig (Art. 18 Bst. b VTS). Kein Führerausweis nötig, Mindestalter 16 Jahre; ab 14 Jahren mit dem Führerausweis der Spezialkategorie M (Kat. M). Personen mitführen, auch Kinder, darf aber nur, wer über 16 Jahre alt ist (Art. 63 Abs. 3 und 4 VRV). Kein Fahrzeugausweis, kein Kontrollschild. Keine Helmpflicht – wir empfehlen den Helm trotzdem, für alle Mitfahrenden.

Schritt 02

Schweres Motorfahrrad – die Kategorie seit dem 1. Juli 2025

Mehrspurig, Antrieb bis 25 km/h, Gesamtgewicht bis 450 kg, Leistung bis 2,00 kW (Art. 18 Bst. e VTS). Sie greift erst, wenn ein Fahrzeug die Grenzen des Leicht-Motorfahrrads überschreitet; ein Dreirad, das darunter bleibt, ist weiterhin ein Leicht-Motorfahrrad. Ist die Grenze überschritten, gilt: Führerausweis der Spezialkategorie M, erwerbbar ab 14 Jahren (Art. 3 Abs. 3 und Art. 6 Abs. 1 Bst. a VZV); Fahrzeugausweis, Kontrollschild und gültige Versicherungsvignette sind erforderlich (Art. 90 VZV). Personen mitführen, auch Kinder, darf auch hier nur, wer über 16 Jahre alt ist (Art. 63 Abs. 3 und 4 VRV). Keine Helmpflicht.

Schritt 03

Schnelles Motorfahrrad bis 45 km/h, oft S-Pedelec genannt

Einplätzige, einspurige Fahrzeuge mit höchstens 1,00 kW Leistung und 200 kg Gesamtgewicht (Art. 18 Bst. a VTS). Nötig sind Führerausweis der Spezialkategorie M ab 14 Jahren, Fahrzeugausweis, Kontrollschild, Versicherungsvignette, ein Geschwindigkeitsmesser (Art. 178b Abs. 3 VTS) – und der Helm ist Pflicht. Auf dem Fahrzeug selbst ist wegen der Einplätzigkeit nur ein sicherer Kindersitz zulässig (Art. 63 Abs. 4 VRV; ASTRA-Merkblatt S. 7); zusätzlich ist ein Anhänger mit höchstens zwei Kindern auf geschützten Sitzplätzen bei angepasstem Tempo gestattet (Art. 63 Abs. 3 Bst. d VRV). Genau dort gilt die Helmpflicht auch für das Kind: Die fahrende Person muss sicherstellen, dass mitfahrende Kinder unter zwölf Jahren einen Helm tragen (Art. 3b Abs. 1 VRV). Personen mitführen, auch Kinder, darf auch hier nur, wer über 16 Jahre alt ist (Art. 63 Abs. 3 und 4 VRV). Einzelheiten auf unserer Seite Vorschriften für Lastenvelos in der Schweiz.

Für Familien folgt daraus eine sehr praktische Regel: Wählen Sie die 25-km/h-Variante, auch dort, wo derselbe Modellname zusätzlich als 45-km/h-Version angeboten wird. Wie nah ein Fahrzeug an der Kategoriegrenze liegen kann, zeigt das dreirädrige CD2: Der Hersteller legt es auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 280 kg aus. In der Schweiz gilt für ein Leicht-Motorfahrrad ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 250 kg (Art. 18 Bst. b VTS) – die höhere Herstellerzahl ist hier nicht massgebend. Der CD2, der bei uns im Laden steht, unterstützt bis 25 km/h und ist als Leicht-Motorfahrrad eingestuft: kein Führerausweis, kein Kontrollschild, keine Versicherungsvignette. Bei anderen mehrspurigen Fahrzeugen hängt die Kategorie zusätzlich an der Motorleistung; das klären wir vor dem Kauf mit Ihnen und dem Importeur.

Zur Helmfrage beim Kind: Auf einem Cargo-E-Bike bis 25 km/h greift die Helmpflicht nicht – Personen auf Motorfahrrädern mit elektrischem Antrieb, der bis höchstens 25 km/h wirkt, sind davon ausgenommen (Art. 3b Abs. 2 Bst. g VRV), Fahrende wie Mitfahrende. Wir empfehlen den Helm trotzdem. Anders auf dem schnellen Motorfahrrad bis 45 km/h: Dort ist der Helm Pflicht, und wer ein solches Fahrzeug führt, muss sicherstellen, dass mitfahrende Kinder unter zwölf Jahren einen Helm tragen (Art. 3b Abs. 1 VRV) – im Kindersitz ebenso wie im Anhänger.

Rechtsstand: 7. August 2026 (VRV, VTS und VZV in der seit dem 1. Juli 2025 geltenden Fassung). Massgebend ist der jeweils geltende Verordnungstext; diese Seite ersetzt keine Rechtsauskunft. Die Regeln im Einzelnen, mit Artikel und Absatz, stehen auf Vorschriften für Lastenvelos in der Schweiz.

Bergkamm im Abendlicht mit E-Mountainbike am Rand

Mit Kind, Gurt und Steigung

Probefahren mit den Kindern, bevor Sie entscheiden

Ein Cargobike lässt sich nicht am Bildschirm beurteilen. Kommen Sie mit Ihren Kindern vorbei. Wie weit die Probefahrt geht, hängt vom Fahrzeug ab: Steht für das Modell ein offizielles Testrad bereit, fahren Sie damit beladen und über eine Steigung, rund eine Stunde lang – näher kommt man dem Alltag nicht. Ein Neurad aus dem Laden geben wir dagegen nur für eine kurze Runde auf Asphalt heraus, und mit nach Hause geben wir weder Testrad noch Neurad. Gurte, Verdeck und Ständer zeigen wir Ihnen in jedem Fall am Fahrzeug. Eine Übersicht über alle Bauformen und Einsatzzwecke gibt der Cargobike-Hub.

Wir führen Cargobikes von Riese & Müller – darunter Load4 60, Transporter 65, Transporter 85, Multitinker und Tinker – sowie von Tern; für Familien kommen aus dem Tern-Programm vor allem die Longtails GSD S10 und Orox S12 (27.5 Zoll) infrage. Von HNF Nicolai – die Marke firmiert heute als HNF Bikes – steht das dreirädrige CD2 im Laden, nach diesem Modell führen wir die Marke nicht weiter. Welche Modelle gerade im Laden stehen und was bestellbar ist, sagen wir Ihnen am Telefon oder direkt vor Ort.

Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Di – Fr13:00 – 18:00
Samstag09:00 – 16:00
Sonntaggeschlossen

Termin vereinbaren über die Seite Probefahrt oder unter Kontakt. Seit 1937 am Platz, all-ride-zertifizierte Werkstatt, 4,4 Sterne aus über 90 Google-Bewertungen (Stand Juli 2026).

Bergkamm im Abendlicht mit E-Mountainbike am Rand

Was Eltern vor dem Kauf wissen wollen

Häufige Fragen von Familien zum Kindertransport

Alle Fragen ansehen

Fahrer mit Helm auf einem E-Mountainbike in der Stadt, Hochformat

Für ein Velo ohne Motor nennt das Gesetz keine feste Zahl: Massgebend sind vorhandene Sitzplätze, die für die Grösse des Kindes geeignet sind (Art. 63 Abs. 3 Bst. a VRV). Für ein Leicht-Motorfahrrad – das Cargo-E-Bike bis 25 km/h mit höchstens 250 kg Gesamtgewicht und 0,50 kW – gilt zusätzlich eine feste Obergrenze: Das Fahrzeug darf neben dem Führersitz entweder einen Mitfahrersitz und zwei Kindersitzplätze oder vier Kindersitzplätze aufweisen (Art. 180 Abs. 1 VTS). Das ist eine Bauvorschrift: Vier Kindersitzplätze hat nur ein Fahrzeug ohne Mitfahrersitz. Beim schweren Motorfahrrad legt dagegen die Zulassung die Platzzahl fest; sie steht am Fahrzeug angeschrieben (Art. 175 Abs. 5 und Art. 181b Abs. 3 VTS). Am Velo ohne Motor ist zusätzlich ein Kind auf einem sicheren Kindersitz erlaubt (Art. 63 Abs. 4 VRV); für das Leicht-Motorfahrrad zählt Art. 180 Abs. 1 VTS die Plätze dagegen auf, ohne einen weiteren Kindersitz zu nennen – ausdrücklich verboten ist er nicht, lassen Sie ihn vor dem Kauf vom Strassenverkehrsamt Ihres Kantons bestätigen. Wer Personen mitführt, muss über 16 Jahre alt sein. Wie viele Plätze Ihr Modell tatsächlich hat, steht in der Herstellerfreigabe; die Rechtslage im Einzelnen finden Sie auf Vorschriften für Lastenvelos in der Schweiz.

Diese Grenze setzt nicht das Gesetz, sondern der Hersteller – und sie fällt unterschiedlich aus. HNF Nicolai gibt das CD2, das bei uns im Laden steht, bis zum vollendeten siebten Lebensjahr frei; Riese & Müller nennt für Load5 60, Load5 75 und Packster2 70 dieselbe Grenze – diese drei Modelle führen wir nicht im Laden, sie sind bestellbar. Für die Tern-Longtails GSD S10 und Orox S12 (27.5 Zoll), die wir führen, gilt die jeweilige Herstellerfreigabe; wir schlagen sie am Fahrzeug nach. Fragen Sie diese Grenze vor dem Kauf ab, damit das Velo so lange passt, wie Sie es brauchen.

Auf einem Cargo-E-Bike bis 25 km/h nicht – aber wir empfehlen ihn trotzdem. Rechtlich sind Personen auf Motorfahrrädern mit elektrischem Antrieb, der bis höchstens 25 km/h wirkt, von der Helmpflicht ausgenommen (Art. 3b Abs. 2 Bst. g VRV); das deckt sowohl Leicht- als auch schwere Motorfahrräder ab. Anders auf dem schnellen E-Bike bis 45 km/h: Dort ist der Helm Pflicht, und die fahrende Person muss sicherstellen, dass mitfahrende Kinder unter zwölf Jahren einen Helm tragen (Art. 3b Abs. 1 VRV) – im Kindersitz ebenso wie im Anhänger, denn beides ist dort erlaubt (Art. 63 Abs. 4 und Abs. 3 Bst. d VRV; ASTRA-Merkblatt S. 7).

Im Anhänger sind höchstens zwei Kinder auf geschützten Sitzplätzen erlaubt, und pro Velo ist nur ein Anhänger zulässig (Art. 63 Abs. 3 Bst. d und Art. 68 Abs. 1 VRV). Wichtig ist der Wortlaut: Diese Erlaubnis gilt an ein- und zweiplätzigen Velos. Nach der Plätzezählung des ASTRA-Merkblatts (S. 2 und S. 3) zählen geschützte Kindersitzplätze nicht als Plätze; ein Cargobike mit einem Fahrersitz gilt danach als einplätzig. Ausdrücklich geregelt ist die Kombination aber nicht – lassen Sie sie vor dem Kauf vom Strassenverkehrsamt Ihres Kantons bestätigen. Der Anhänger darf mit Ladung höchstens 1,00 m breit sein, das Betriebsgewicht höchstens 80 kg betragen, und die Ladung darf hinten höchstens 50 cm überstehen (Art. 68 Abs. 7 VRV).

Ein Anhänger ist häufig der bessere Einstieg, wenn Sie bereits ein gutes Velo besitzen, nur gelegentlich mit Kind unterwegs sind und wenig Abstellplatz haben. Ein Cargobike lohnt sich, wenn es tägliche Wege übernimmt, Kinder und Einkauf gleichzeitig transportiert und über mehrere Kinderjahre mitwachsen soll. Wir gehen den Vergleich im Laden anhand Ihrer konkreten Strecke durch – gerade in St. Gallen macht das Höhenprofil den Unterschied.

Eine Babyschale darf nur mit einer vom Hersteller für dieses Modell freigegebenen Halterung montiert werden. Manche Hersteller nennen eine Untergrenze: HNF Nicolai lässt Kinder im CD2 ab neun Monaten mitfahren, sofern das Kind selbstständig sitzen kann. Wir zeigen Ihnen, welche Halterungen für das gewählte Modell vorgesehen sind und wie sie korrekt montiert werden.

Das hängt an der Fahrzeugkategorie. Für ein Leicht-Motorfahrrad – Antrieb bis 25 km/h, Gesamtgewicht bis 250 kg, Motorleistung bis 0,50 kW – brauchen Sie keinen Führerausweis; Mindestalter 16 Jahre, ab 14 Jahren mit dem Führerausweis der Spezialkategorie M (Kat. M), und Fahrzeugausweis sowie Kontrollschild entfallen. Überschreitet ein mehrspuriges Cargobike diese Grenzen, ist es ein schweres Motorfahrrad: Dann sind Führerausweis der Spezialkategorie M, erwerbbar ab 14 Jahren (Art. 3 Abs. 3 und Art. 6 Abs. 1 Bst. a VZV), sowie Fahrzeugausweis, Kontrollschild und gültige Versicherungsvignette erforderlich (Art. 90 VZV). Unabhängig von der Kategorie gilt: Personen mitführen, auch Kinder, darf nur, wer über 16 Jahre alt ist (Art. 63 Abs. 3 und 4 VRV). Das dreirädrige CD2 von HNF Nicolai, das bei uns im Laden steht, unterstützt bis 25 km/h und ist als Leicht-Motorfahrrad eingestuft: kein Führerausweis, kein Kontrollschild, keine Versicherungsvignette. Welche Kategorie Ihr Fahrzeug hat, klären wir vor dem Kauf.

Diese Frage sollten Sie vor dem Kauf klären, nicht danach, denn die Masse sind deutlich: Riese & Müller gibt für den Load5 60 248 cm Länge an, für den Packster2 70 249 cm; beide Baureihen führen wir nicht im Laden, sie sind bestellbar. Ein Longtail wie der Tern GSD S10, den wir führen, hat andere Masse. Messen Sie Türbreite, Kellergang, Lift und Rampe aus und klären Sie, ob am Stellplatz eine Steckdose zum Laden vorhanden ist. Ein Cargobike passt in keinen normalen Veloständer und braucht einen festen Ankerpunkt zum Anschliessen. Bringen Sie die Masse Ihres Veloraums zur Beratung mit; wir gleichen sie mit den Fahrzeugmassen ab.

Ja, und genau so ist es am aussagekräftigsten. Vereinbaren Sie einen Termin unter +41 71 277 59 12 oder [email protected]. Steht für das Modell ein offizielles Testrad bereit, fahren Sie damit beladen und über eine Steigung, rund eine Stunde lang. Ein Neurad aus dem Laden geben wir nur für eine kurze Runde auf Asphalt heraus, und mit nach Hause geben wir weder Testrad noch Neurad. Gurte, Verdeck und Ständer zeigen wir Ihnen am Fahrzeug. Sie finden uns an der Zürcherstrasse 15 in St. Gallen, Dienstag bis Freitag 13–18 Uhr und Samstag 9–16 Uhr, Sonntag und Montag geschlossen.

Bringen Sie den Dienstagmorgen mit, nicht die Wunschliste

Sagen Sie uns, wie viele Kinder mitfahren, wie Ihre tägliche Strecke aussieht und wo das Velo nachts steht – dann engt sich die Auswahl schneller ein als über jede Modellliste.

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Familie mit Velos und Kinderanhänger auf einem Weg